Jeder, der Geflügel schlachtet, muss über einen Sachkundenachweis „Schlachten von Geflügel“ verfügen. Dies schreibt Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 vor.
Wir, als renommierter Hersteller eines mobilen Schlachtmobiles, wollen unseren Service am Kunden immer weiter verbessern und überlegen den Erwerb o.a. Nachweises bei dir vor Ort / in der Nähe anzubieten.
Hierfür benötigen wir für eine kleine Erhebung deine Meinung, ob entsprechendes Interesse besteht oder nicht. Vielen Dank! :-)